
Der Rundfunkbeitrag steht erneut in der Kritik – und das mitten in der Diskussion um eine mögliche Erhöhung. Während ARD, ZDF und Deutschlandradio Milliarden einnehmen, platzt vielen Deutschen der Kragen. Jetzt kommt es zu einer überraschenden Wendung: Millionen Menschen können sich ab Oktober legal von der Zahlung befreien.
GEZ-Gebühr sorgt weiter für Unmut
18,36 Euro monatlich – das zahlen aktuell alle Haushalte in Deutschland, egal ob sie öffentlich-rechtliche Programme überhaupt nutzen oder nicht. Der Beitrag wird quartalsweise eingezogen, also 55,08 Euro alle drei Monate. Besonders ärgerlich für viele: Es gibt keine Option, auf einzelne Sender oder Formate zu verzichten.
Juristen kritisieren seit Jahren die Pflichtabgabe, einige halten sie sogar für verfassungswidrig. Eine neue Umfrage unter über 200.000 Teilnehmenden zeigt, wie tief die Ablehnung sitzt:
- 73 Prozent fordern, den Rundfunkbeitrag komplett abzuschaffen.
- Nur ein Prozent will ihn in der bisherigen Form beibehalten.
Und tatsächlich: Für viele Menschen wird dieser Wunsch jetzt Realität.
Diese Gruppen können sich ab Oktober befreien lassen
Gerade für junge Menschen bringt der Herbst eine große Erleichterung. Wer studiert oder eine Ausbildung macht und BAföG erhält, kann sich künftig vollständig von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen – unabhängig davon, ob es sich um Schüler-, Studierenden- oder elternunabhängiges BAföG handelt.
Wichtig:
- Die Befreiung gilt auch rückwirkend – bis zu drei Jahre, sofern in diesem Zeitraum BAföG bezogen wurde.
- Der Antrag kann einfach online über den Beitragsservice gestellt werden.
Auch Wohngemeinschaften profitieren: Wird eine WG ausschließlich von BAföG-Empfängern bewohnt, entfällt die Zahlung komplett – niemand muss die Gebühr übernehmen. Dasselbe gilt für Zimmer in Studentenwohnheimen, die als eigenständige Wohneinheiten gelten.
Weitere Gruppen mit Befreiungsanspruch
Nicht nur Studierende profitieren: Auch 2,8 Millionen Deutsche sind bereits heute offiziell vom Rundfunkbeitrag befreit. Dazu zählen:
- Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
- Asylbewerberinnen und -bewerber
- Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung
- Pflegebedürftige, die in Heimen leben
All diese Gruppen können online eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen.
Ausnahme: Rentner müssen meist zahlen
Für Rentnerinnen und Rentner bleibt die Regelung dagegen unverändert. Sie müssen den vollen Beitrag weiterhin entrichten – es sei denn, sie erhalten zusätzlich Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter. Nur dann ist eine Befreiung möglich.
Keinen Anspruch auf Befreiung haben hingegen Bezieher von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld – sie müssen die Gebühr weiterhin in voller Höhe zahlen.
Fazit: Entlastung für Millionen, Frust bei den übrigen Zahlern
Während Millionen Deutsche ab Oktober aufatmen dürfen, fühlen sich viele andere weiterhin zur Kasse gebeten. Das Vertrauen in das Finanzierungssystem der öffentlich-rechtlichen Sender bleibt angekratzt – zumal bereits über eine weitere Beitragserhöhung ab 2027 gesprochen wird.
Eines ist klar: Die Ungleichbehandlung zwischen befreiten und zahlungspflichtigen Haushalten dürfte die Debatte um die Zukunft der GEZ-Gebühr weiter anheizen.

